W W W . H O F S Y N A G O G E . D E

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Der Detmolder Denkmalstreit.
Eine Dokumentation.


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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Hendrik Schnelle

Krumme Str. 26
32756 Detmold

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[ Stand: 19. März 2024 ]

Diese Dokumentation beschreibt die Geschichte des Gartenhauses, welches in der Mitte des 19. Jahrhunderts an der Bruchmauerstraße in Detmold errichtet wurde, und nach dem Wunschdenken heutiger Zeitgenossen als eine ehemalige "Hofsynagoge" aus dem Jahr 1633 angesehen werden soll.

Nachstehend werden deshalb ein zeitlicher Überblick von 1613 bis 2022 und ein Auszug aus den aktuellen Gerichtsakten und Medien-"Berichten" (Meinungen, Hetzartikel, Haßreden, "hate speech", usw.) gegen den Eigentümer des Denkmals dokumentiert. Die meisten Vorschaubilder können "angeklickt" werden!

I n h a l t :
1. Zeitstrahl (von 1613 bis 2022),
2. Presseschau (seit 2014) und eigene Presse-Mitteilungen (seit 2022),
3. "Das Horror-Haus von Detmold" (Ein "Gruselroman - nur für Erwachsene", in Arbeit),
4. Karikaturen.

* * *

1. Zeitstrahl (von 1613 bis 2022)

1613-1627 · Herrschaft des Grafen Simon VII. (1587-1627) zur Lippe-Detmold

1614 · "Judenvertreibung" (sic!) aus Lippe zwecks finanzieller "Entschuldung" des Grafen Simon VII. – In der Stadt Detmold werden Juden erst 1666 wieder urkundlich nachgewiesen.

1617 · Im Jahr 1617 zog wieder "ein" (in Zahlen: "1", d.h. "ein einziger") Jude nach Lemgo – und nicht etwa nach Detmold.

1618-1648 · Dreißigjähriger Krieg.
1627-1636 · Herrschaft des Grafen Simon Ludwig (1610-1636) zur Lippe-Detmold
1633 · Angeblicher Bau des heutigen Hauses Bruchmauerstraße 37 (als angebliche "Hofsynagoge" hinter dem heutigen Haus Krumme Str. 28) in Detmold.
1636-1650 · Herrschaft des Grafen Simon Philipp (1632-1650) zur Lippe-Detmold
1647 · "Erst 1647 kehrten die ersten Juden zurück" (und zwar in die Grafschaft Lippe, aber nicht in die Stadt Detmold). Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/Detmold#Religionen (mit weiteren Nachweisen, vgl. insbesondere Christian Kuhnke: Lippe Lexikon. Boken Verlag, Detmold 2000, ISBN 3-935454-00-7.)
1648 · Am Ende des Krieges lebten nur noch 900 Menschen in der Stadt Detmold.

1650-1652 · Herrschaft des Grafen Johann Bernhard (1613-1652) zur Lippe-Detmold

1652-1665 · Herrschaft des Grafen Hermann Adolf (1616-1666) zur Lippe-Detmold
1655 · Im Jahr 1655 wohnen wieder 10 jüdische Familien in der gesamten Grafschaft Lippe (und nicht etwa in der Stadt Detmold, dort werden Juden erst 1666 wieder urkundlich nachgewiesen).

1660 · Kartographie / Ein von Professor Dr. Georg Wegemann (1876-1961) wissenschaftlich rekonstruierter Stadtplan von Detmold im Jahre 1660 enthält kein Haus auf dem Hof hinter dem Haus Krumme Straße 28. – Professor Wegemann wirkte in den 1920er und 1930er Jahren an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seine Hauptforschungsgebiete waren allerdings in Lippe und Detmold angesiedelt: "Die Ahnen der Kronprinzessin der Niederlande, Prinzessin Beatrix zur Lippe", "Die Ahnen des Fürsten Leopold IV. zur Lippe", "Die Geschichte des Hauses zur Lippe-Biesterfeld", "Die Erbauungsjahre der Detmolder Wohnhäuser von 1500 bis 1954", "Die Wohnhäuser Alt-Detmolds".


Vgl. Seite 24 des Schreibens vom 29. April 2011 – 24939a.pdf

1666, 1668 und 1669 erlaubte Graf Hermann Adolf den Detmolder Juden ausdrücklich, "ihr itzo angehendes neuen Jahres Fest" zu feiern. — Diese erst seit 1666 erteilten Genehmigungen sprechen ganz eindeutig dafür, daß vor 1666 keine Juden in Detmold ansässig waren und dort eine "Hofsynagoge" errichtet haben könnten!


1697 · In der gesamten Grafschaft Lippe wurden 198 jüdische Personen gezählt, die Zahl der Juden in der Stadt Detmold wird nicht ausdrücklich erwähnt und ist unbekannt.

1712 · Nach einer seit 1991 in der Literatur vertretenen Meinung sollen zwischen 1712 und 1742 die jüdischen Gottesdienste "in einigen Räumen" auf dem Grundstück Krumme Str. 28 stattgefunden haben.


1742 · Wunsch und Wirklichkeit: Die "Märchengeschichte" ("von 1633 bis 1742") endet, und es beginnt die historische Realität.

1842 · Erster Nachweis des heutigen Hauses Bruchmauerstraße 37 im "Reineckeschen Stadtplan von 1842" (vgl. Seite 25 des Schreibens vom 29. April 2011 – 24939a.pdf).

1850 · Das alte "Hinterhaus Krumme Straße 28" (Quartier C 61) wurde um 1850 an den Nachbarn "Krumme Straße 26" (Quartier C 62) verkauft, danach abgerissen, und durch den "Neubau" (Quartier C 62a) eines Gartenhauses im romantisierenden Stil von "Goethes Gartenhaus" ersetzt. Woher das – wahrscheinlich gebrauchte – Bauholz kam, ist völlig unklar und jede andere Behauptung reine Spekulation (vgl. Seite 20 des Schreibens vom 29. April 2011 – 24939a.pdf).

Fotos oben: "Goethes Gartenhaus" (Wikipedia)

Fotos rechts: "Hofsynagoge" (privat)


Foto: Stadt Detmold, August 2022

1866 · Das heutige Haus Bruchmauerstraße 37 wird amtlich als "Neubau" aus der Zeit um 1842 bezeichnet, demnach kann es nicht aus dem Jahr 1633 stammen.

1891 · Der Ausschnitt aus dem Stadtplan von 1891 zeigt die Krumme Straße und parallel dazu die Bruchmauerstraße:

Das freistehende Gartenhaus (heute: Bruchmauerstraße 37, hinter dem Haus Krumme Str. 28) ist gut er erkennen!

1988 · Am 15. November 1988 wird das Haus Bruchmauerstraße 37 in die Denkmalliste der Stadt Detmold eingetragen, die "Denkmalwertbegründung" lautet:

1989 · Die damalige Eigentümerin beantragte zum ersten mal, das verfallene Gartenhaus Bruchmauerstraße 37 mit Fördergeldern aus dem Denkmalschutz-Programm zu sanieren. Der Antrag wurde abgelehnt, und das unbewohnbar gewordene Haus verfiel weiter. Tatsächlich hat sich danach mehr als 20 Jahre lang keine Denkmalbehörde für die Sanierung und die Erhaltung des Denkmales interessiert.

* * *

2009 · Am 1. September 2009 eröffnet der Rechtsanwalt Hendrik Schnelle seine Kanzlei im Haus Krumme Str. 26 in Detmold. Der Eingang zur KANZLEI SCHNELLE und ihre Parkplätze befinden sich an der Bruchmauerstraße (zwischen den Häusern 37 und 38).

2010 · Die Eigentümerin des Denkmals "Gartenhaus Bruchmauerstraße 37" beantragt bei der Stadt Detmold, den Abbruch der Ruine zu genehmigen. An ihrer Stelle sollen neue Parkplätze für die KANZLEI SCHNELLE entstehen. Zu diesem Zeitpunkt konnte noch niemand "vermuten" (sic!), daß es sich bei dem Gartenhaus um eine ehemalige Synagoge handeln soll.

2011 · Im Laufe des Verwaltungsverfahrens nach dem Abbruchantrag wird die ursprüngliche "Denkmalwertbegründung" von 1988 aufgrund einer höchst umstrittenen "Grundlagenforschung zur Bau-, Nutzungs- und Sozialgeschichte des Objektes" aus dem Dezember 2010 wie folgt geändert:


Denkmalwert-2011-Volltext.pdf

Zuvor hatte die Antragstellerin – leider erfolglos – eine gut begründete Stellungnahme gegen die höchst zweifelhaften "Forschungsergebnisse" abgegeben (Schreiben vom 29. April 2011 – 24939a.pdf).

Gegen die erweiterte "Denkmalwertbegründung" erhob die damalige Eigentümerin des Hauses eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden (9 K 2598/11) und stellte einen Eil-Antrag auf die Anordnung des vorläufigen Rechtsschutzes zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den sofortigen Vollzug der neuen "Denkmalwertbegründung" (9 L 599/11).

2012 · Nach der Erschöpfung des Rechtsweges in dem Eilverfahren 9 L 599/11 erhob die Antragstellerin gegen den ablehnenden Beschluß eine Verfassungsbeschwerde vom 10. Februar 2012 – 25223a.pdf, darin sind der Gang des Verwaltungsverfahrens und des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens in dem gebotenen Umfang zusammengefaßt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Klagebegründung vom 20. April 2012 – 25315a.pdf (9 K 2598/11).

In den folgenden Jahren entwickelte der neue Eigentümer des Denkmals den Gedanken, seine KANZLEI SCHNELLE nicht in einen modernen Neubau, sondern in den mit Fördergeldern des Denkmalschutzes zu sanierenden Altbau Bruchmauerstraße 37 zu verlegen. Hintergrund war der Gedanke, daß aufgrund der erweiteren "Denkmalwertbegründung" vom 10. Oktober 2011 die Bewilligung öffentlicher Fördermittel zur Sanierung des Altbaues jetzt problemlos möglich sein müßte, aber hier irrte der Eigentümer, alle seine Anträge wurden abgelehnt.

2021 · Die jahrelangen Bemühungen um Fördergelder zur Erhaltung des Denkmals endeten mit einer endgültigen Ablehnung durch den Detmolder Bürgermeister Frank Hilker (SPD), der dem Eigentümer des Denkmals am 31. Mai 2021 in Gegenwart von drei Zeugen im Detmolder Rathaus wörtlich erklärte: "Sie bekommen von der Stadt Detmold kein Geld für die Sanierung Ihres Denkmals!"

2022 · In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Erteilung der Abbruchgenehmigung wurde vor dem Verwaltungsgericht Minden (9 K 3548/18) zuletzt am 16. Mai 2022 schriftsätzlich vorgetragen (vgl. Anonymisierte Kopie – 28198a.pdf).

2022 · Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden hat das Sitzungs-Protokoll vom 18. Mai 2022 Beweiskraft für alle unstreitigen Tatsachen, insbesondere für die Versuche, öffentliche Fördergelder für die Erhaltung des Denkmals zu generieren:

2022 · Der Eigentümer will das verfallene Bauwerk verschenken, und keiner will es haben!
Inzwischen gilt das Angebot nicht mehr.





Ende des ersten Teils.

2. Presseschau (seit 2014)
und eigene Presse-Mitteilungen (seit 2022)

2014

"Lippische Landes-Zeitung" vom 09.04.2014 "Haus an der Bruchmauerstraße soll früher jüdischer Betsaal gewesen sein / Eigentümerin klagt gegen Denkmalwertbegründung"
"Lippische Landes-Zeitung" vom 10.04.2014 "Amt findet Hinweise auf jüdischen Betsaal / Verhandlung heute in Minden"
"Lippische Landes-Zeitung" vom 11.04.2014 "Denkmalstreit liegt vorerst auf Eis / Befangenheitsantrag gegen Richter"

2015

"Lippische Landes-Zeitung" vom 20.02.2015 "Jüdischer Betsaal bleibt umstritten"

Anmerkung: 2014 und 2015 waren die Zeitungsberichte noch objektiv und sachlich richtig. Das änderte sich erst 2022 durch einen Hetz-Artikel von Lukas Brekenkamp ("Neue Westfälische").

2022

"Deutschlandfunk" vom 29.07.2022 · Das ist der bisher beste, weil objektiv und sachlich richtigste, Medien-Beitrag (von Felicitas Boeselager).

"Lippische Landes-Zeitung" vom 20.05.2022 "Eigentümer will Abriss: Streit um historische Synagoge in Detmold" (von Lukas Brekenkamp)

Dazu ein Leserbrief von Dr. Gisela Kittel, Detmold:

"Lippische Landes-Zeitung" vom 14.06.2022 (Leserbrief von Dr. Gisela Kittel)

"Mindener Tageblatt" vom 20.05.2022 "Anwalt von Rechtsextremen will historische Detmolder Synagoge abreißen" (von Lukas Brekenkamp)

"Neue Westfälische" vom 20.05.2022 "Er ist Eigentümer der Immobilie / Anwalt von Rechtsextremen will historische Detmolder Synagoge abreißen" (von Lukas Brekenkamp)

"taz" vom 09.07.2022

"Rheinische Post" vom 13.07.2022

"Westfalen-Blatt" vom 13.07.2022

"Lippische Landes-Zeitung" vom 14.07.2022 – Dazu ein Leserbrief:


"SAT.1" vom 14.07.2022

"WDR1" vom 14.07.2022 - Nachrichten
"WDR2" vom 14.07.2022 - Hörfunk

Volker B. schreibt einen Brief an Hendrik W.:

Enteignet den Eigentümer der Synagoge:

"WDR3" vom 14.07.2022 - Fernsehen ("Lokalzeit OWL")





2022 · Presse-Mitteilung vom 17.07.2022 ("Der Detmolder Denkmalstreit", 1 Seite)






2022 · Presse-Mitteilung vom 25.07.2022 ("Der Detmolder Denkmalstreit", 2 Seiten)





2022 · Presse-Mitteilung vom 17.08.2022 ("Der Detmolder Denkmalstreit", 2 Seiten)

2022 · Gegen den Bescheid vom 16. August 2022 habe ich Klage erhoben
und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

Es wird gebeten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen, ich werde hier weiter berichten.





Immer wieder dieselbe Leier:
"WDR3" vom 03.11.2022 - Fernsehen ("Lokalzeit OWL")

Und immer wieder dieselbe Antwort:





2022 · Das Verwaltungsgericht Minden hat durch Beschluß vom 21. November 2022 für Recht erkannt:

Es wird gebeten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen, ich werde hier weiter berichten.



Neue Fragen und neue Antworten:

"Westfalen-Blatt" vom 29.11.2022
Streit um ehemalige Synagoge: "Ich verschenke das Denkmal gerne ans Freilichtmuseum".



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Es wird gebeten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen, ich werde hier weiter berichten.



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Es wird gebeten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen, ich werde hier weiter berichten.



2023

"Lippische Landes-Zeitung" vom 31.01.2023 "Lippische Religionsgemeinschaften für den Erhalt der ehemaligen Hofsynagoge"

Mein Kommentar:

Die Detmolder Christen und andere Abrahamisten delirieren: "Als Religionsgemeinschaften in Detmold und Lippe pflegen wir unsere [...] Gebäude als einen wertvollen Schatz, der auch in der Gegenwart für die Gläubigen von immenser persönlicher Bedeutung ist." – Zwischenfrage: Wo liegt der Denkfehler? Richtig: Das Denkmal gehört keinem von denen! – Der Zeitungsbericht endet mit den Worten: Von "unschätzbarem Wert" wäre es, wenn das Gebäude im Zuge einer Restaurierung einer neuen angemessenen religiösen oder gesellschaftlichen Nutzung zugeführt werden könnte. Denkbar sei etwa ein Zentrum für das interreligiöse Gespräch. "In jedem Fall wollen wir als Religionsgemeinschaften gerne soweit möglich hier aktiv mitwirken." — Fazit: Sogar eine psychedelische Sekte könnte ihren Realitätsverlust nicht besser zur Schau stellen!



 

DAS NEUNTE GEBOT
"DU SOLLST NICHT BEGEHREN DEINES NÄCHSTEN HAUS."
(Martin Luthers Erklärung zum Neunten Gebot im Kleinen Katechismus)

DAS ZEHNTE GEBOT
"DU SOLLST NICHT BEGEHREN DEINES NÄCHSTEN WEIB, KNECHT, MAGD, VIEH NOCH ALLES, WAS SEIN IST."
(Martin Luthers Erklärung zum Zehnten Gebot im Kleinen Katechismus)





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Es wird gebeten, von diesbezüglichen Fragen abzusehen, ich werde hier weiter berichten.

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Vgl. "Westfalen-Blatt" vom 21.11.2023, "Anwalt lädt zu Grusel-Party …"
URL: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-lippe/detmold/anwalt-grusel-party-ehemalige-synagoge-2868456?pid=true

    [Vollbild]
"Lippische Landes-Zeitung" vom 22.11.2023,
URL: https://www.lz.de/lippe/detmold/23716410_Detmolder-Hofsynagoge-Besitzer-feiert-Halloween-Party-im-Horrorhaus.html

"Neue Westfälische",
URL: https://www.nw.de/lokal/kreis_lippe/uebersicht/23716794_Detmolder-Hofsynagoge-Besitzer-feiert-Halloween-Party-im-Horrorhaus.html

"Radio Lippe",
URL: https://www.radiolippe.de/nachrichten/lippe/detailansicht/detmold-aerger-nach-gruselparty-in-frueherer-synagoge.html



[Kunst im Denkmal: © "Licht im Dunkel"]

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2024 · Karneval, Kunst und Kritik:

[Kunst im Denkmal: © "Licht im Dunkel"]

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* * * Exkurs:    
URL: RSA, Klage- und Antragsschrift vom 31.12.2023
URL: IGH, Presse-Mitteilung vom 10.01.2024 * * *



2024 · Kunst und Kritik:

(Screenshot: LZ, 06.01.2024 online)

[Kunst im Denkmal: © "Licht im Dunkel"]

* * * Exkurs: 2 Kommentare zum Zeitgeist:

"Der Philosemitismus hat den Antisemitismus inzwischen überholt."
(Evelyn Hecht-Galinski, in: "Neue Rheinische Zeitung" vom 10.01.2024)

"Wer die Regierung kritisiert, darf allenfalls wählen, ob er lieber dem Mob oder gleich den Nazis zugeschlagen werden möchte."
(Michael Klonovsky, "Acta diurna" vom 10.01.2024) * * *



2024 · Kritik:

[Kunst im Denkmal: © "Licht im Dunkel"]

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2024 · Propaganda-Fernsehen: Der bunte Kanal ...

 

"SPIEGEL-TV" fragt, RA SCHNELLE antwortet,
"RTL" sendet: "... außerdem bin ich politisch so neutral wie die Schweiz" (RA SCHNELLE, Volltext: 6 Seiten).

Der "Spiegel-TV"-Beitrag vom 26.02.2024 wurde am 02.03.2024 bei "YouTube" veröffentlicht und innerhalb der ersten 6 Stunden mehr als 180.000 mal angesehen. Seitdem erhalte ich x Telefonanrufe von "Unbekannt" mit Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Mord-Drohungen, die hier ausnahmslos protokolliert und zur Anzeige gebracht werden. Ich frage mich: »Wie dumm sind diese Opfer der "RTL"- und "SPIEGEL-TV"-Propaganda?«

* * * Exkurs: Verprollung, Proleten, "prole drift" (Klonovsky/NN),
URL: https://www.klonovsky.de/2024/03/ein-leserbrief-zur-prole-drift/

"Geb'n se dem Mann am Klavier / Noch en Bier, noch en Bier, / ..."
(Paul KUHN, 1928-2013)

"Der alt böse Feind mit Ernst / ers jetzt meint; / groß Macht und viel List / sein grausam Rüstung ist, / …"
(Matthias LUDER alias LUTHER, 1483-1546)
Der große Reformator und Volksverhetzer Luder/Luther hat seinen Namen bzw. die Schreibweise seines Familiennamens tatsächlich erst 1512 in die heute gebräuchliche Form geändert. * * *



2024 · Richtigstellung:

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3. In Arbeit:

Der Detmolder Denkmalstreit
als "Gruselroman - nur für Erwachsene"


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Leseprobe:





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4. Karikaturen (seit 2022)

Der Detmolder Denkmalstreit
in der Karikatur:


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Die gesetzliche Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm (Westfalen), Ostenallee 18, 59063 Hamm. Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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